Damit Sie Ihre Spenden steuerlich geltend machen können, übersenden wir im 1. Quartal 2018 die Spendenbescheinigungen für 2017, sofern Sie Ihre Anschrift auf dem Überweisungsträger vermerkt haben.
Für Einzelspenden bis 200 Euro gibt es den „Vereinfachten Spendennachweis“. Hier genügt es, dem Überweisungsbeleg die Vereinfachte Spendenbescheinigung des Vereins beizufügen, die Sie hier herunterladen können: Vereinfachter Spendennachweis
Barspenden sind auch weiterhin willkommen. Allerdings können wir aufgrund der anfallenden hohen Kosten für personenbezogene Bareinzahlungen künftig dafür leider keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen.
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