Viele unserer Unterstützer:innen machen ihre Spenden an den Freundeskreis steuerlich geltend. Hierzu erhalten Sie von uns im 1. Quartal des Folgejahres eine Spendenbescheinigung, sofern uns die vollständige Adresse vorliegt.
Das Finanzamt erkennt eine Spende auch ohne Spendenbescheinigung an, wenn ihm eine Kopie des Überweisungsträgers zusammen mit einem Spendennachweis des Vereins vorgelegt wird. Unseren Spendennachweis finden Sie hier: Infoseite Spenden
Bisher lag die Spendenhöhe, bis zu der das Finanzamt auf eine Spendenbescheinigung verzichtet, bei 200 Euro. Für Spenden ab dem 01.01.2021 wurde die Grenze auf 300 Euro erhöht.
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