Spendenkonto

Wir freuen uns sehr, wenn Sie unsere Arbeit finanziell unterstützen.

Spenden und Beträge zur Förderung von Projekten (z.B. für die Schule) können Sie wie folgt überweisen.

Sie können auch gern den beigefügten Überweisungsträger benutzen, in den unsere Daten bereits eingetragen sind:
FKU-Überweisungsträger Spendenkonto

Ihre Spende an unseren gemeinnützigen Verein können Sie steuerlich geltend machen. Bis zu einem Betrag von 300 Euro erkennt das Finanzamt die Kopie des Überweisungsträgers oder Ihren Kontoauszug zusammen mit dem unten stehenden Spendennachweis an:

Vereinfachter Spendennachweis

Für Spenden, zu denen uns die vollständige Anschrift der Spenderinnen und Spender vorliegt, senden wir Ihnen die Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung unaufgefordert im 1. Quartal des Folgejahres zu. Bitte geben Sie daher auf dem Überweisungsträger auch Ihre vollständige Adresse an.

Barspenden sind auch weiterhin willkommen. Allerdings können wir aufgrund der anfallenden hohen Kosten für personalisierte Bareinzahlunen künftig dafür keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen.

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung!

Zwei Hinweise in eigener Sache:

KeineKlickspende
Wir haben lange darüber diskutiert, an dieser Stelle einen Button zur sofortigen Online-Überweisung anzubieten. Dies würde Ihnen das Spenden mit einem schnellen Klick erleichtern. Wir haben uns aber aus folgenden Gründen dagegen entschieden:
Die Anbieter der digitalen Bezahlsysteme behalten einen Teil des Geldes als Provision ein. Wir möchten aber, dass Ihre Spende zu 100% dem Frauendorf zugute kommt.
Ferner müssten wir den Anbietern unsere Kontodaten zur Verfügung stellen, welche sie teilweise auf Servern im Ausland speichern. Angesichts immer wieder erfolgreich durchgeführter Hacker-Angriffe auch auf solche Anbieter haben wir uns entschieden, dies zum Schutz des Spendenkontos nicht zu tun.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

DZI-Spendensiegel:
Gemeinnützige Organisationen können sich mit dem DZI-Spendensiegel zertifizieren lassen. Die Erteilung des Siegels ist kostenpflichtig, wobei allein der Grundbetrag bei jährlich mindestens 500 Euro liegt. Dieser Betrag reicht aus, um damit zwei Schulkinder in Umoja ein ganzes Jahr lang mit Schulmahlzeiten zu versorgen. Wir haben uns daher entschieden, auf die Beantragung des Siegels zugunsten der Förderung von Umoja zu verzichten.

Wer sich vergewissern möchte, dass der Freundeskreis Umoja – Friends of Umoja e.V. als gemeinnützig anerkannt ist, kann dies gern im Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamtes für Steuern tun: Zuwendungsempfängerregister

Unsere Jahresberichte mit Angaben über die Mittelverwendung finden Sie auf unserer Info-Seite: Unsere Jahresberichte. Die Jahresberichte liegen auch dem Finanzamt zur Beurteilung unserer Gemeinnützigkeit vor. Diese wurde zuletzt im Januar 2024 anerkannt.